„Vergangen ist nicht Vergessen,
denn die Erinnerung bleibt.“

Grabgestaltung / Grabneuanlage

Durch die gärtnerische Gestaltung wird die Grabstätte zu einem ganz persönlichen Ort. Der Friedhof soll ein Platz der Ruhe und der Erinnerung sein. Also ist es unser Bestreben nach Ihren Wünschen und Ideen zu planen. Dabei handeln wir nach gärtnerischen Grundlagen. Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten – hierbei geben wir Ihnen auch Empfehlungen für die standortgerechte Pflanzenauswahl.

Blumen trösten! Somit ist die Beetfläche fester Bestandteil der Grabstätte, die entsprechend der Jahreszeit neu bepflanzt wird. Blumen wachsen und gedeihen, blühen und verblühen. Das Bild der Pflanzen ändert sich und die vergehende Zeit wird uns bewusst.

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Grabpflege

Leben braucht Erinnerung. Trauer auch.
Menschen suchen einen festen Platz gegen das Vergessen. Ein Grab ist deshalb nicht nur letzte Ruhestätte, sondern vor allem auch persönlicher Ausdruck unserer Wertschätzung und die enge Verbindung zum Verstorbenen. Schöne, gepflegte Gräber spenden Trost – den Hinterbliebenen, Freunden, Verwandten und Bekannten.
So ist der tägliche Weg zum Grab für viele Mensche fester Bestandteil ihres Lebens.

Es ist unser hoher Anspruch, dass eine von uns gestaltete Grabstätte für Sie ein würdevoller Ort zum Trauern ist. Ein Besuch des Grabes soll Ihnen helfen zu begreifen, aber auch vom Alltag abzuschalten und neue Kraft aus der Erinnerung zu schöpfen.

Wir sind regelmäßig an dem Grab, säubern dieses sorgfältig von Unkraut und Laub und entfernen verblühte Blumen. Für Sie schneiden und düngen wir alle Pflanzen nach deren Bedürfnissen, damit diese sich optimal entwickeln. Wir gießen das Grab, wenn es notwendig ist mehrmals in der Woche.

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Dauergrabpflege

Als Mitglied in der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Dauergrabpflege an.

„Ein gutes Gefühl - zu wissen, dass alles geregelt ist.”

Sie wissen schon jetzt: Es gibt keine Verwandten, die sich um die Pflege des Grabes kümmern? Die Angehörigen wohnen nicht in der Nähe oder haben nicht genügend Zeit? Oder Sie möchten die Hinterbliebenen im Trauerfall einfach nur entlasten.

Schon zu Lebzeiten kann man den Umfang der gärtnerischen Leistung mit einem Vorsorgevertrag die Pflege seines Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ableben sichern. Eine Kündigung des Vertrages durch Erben ist ausgeschlossen.

Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich.


Gerne würden Sie sich als Hinterbliebener um die Grabpflege kümmern, aber:

Sie können Sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr um das Grab eines lieben Verstorbenen kümmern
Sie wohnen zu weit weg oder müssen umziehen
Ihnen fehlt die Zeit
In der Erbengemeinschaft ist die Aufgabenverteilung schwierig
Als Nachlassverwalter suchen Sie eine kompetente Grabpflege-Lösung für die Dauer der Ruhezeit

Gerne können sich nach einem Todesfall Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testaments-Vollstrecker, Nachlassverwalter oder andere Beauftragte an uns wenden, wir nehmen uns Zeit für ein individuelles Angebot und ein Gespräch in aller Ruhe.